Die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland hat für die Ankurbelung der Wirtschaft den MwSt-Satz vom 1. Juli bis 31. Dezember dieses Jahres von 19 % auf 16 % und den vergünstigten Satz von 7 % auf 5 % gesenkt. Nun zu der spannenden Frage, wie setzen wir das um.

Die EuroFaktura hat eine Funktion zur Anpassung des MwSt Satzes an Bord. Dies muss man aktuell noch manuell ab dem Zeitraum der Gültigkeit entsprechend ändern. Dabei werden die Preise im Artikelstamm entsprechend aktualisiert.

Im Hauptmenü ruft man die Einstellungen auf.

In den Einstellung aktiviert man die Seite „Umsatzsteuersätze“.

In der PRO Edition muss man als Admin angemeldet sein, damit diese Seite bearbeitet werden kann.

In der Spalte „Neue USt-Sätze trägt man am 01.07.2020 die neuen Sätze jeweils in der zugehörigen Zeile ein und aktiviert die CheckBoxen „Ändern“.

Nun muss man nur noch überlegen, ob man

  • die Brutto-Preise behält, was de Facto dazu führt, dass man 2 % bzw 3 % mehr Marge macht, oder ob man
  • die Netto-Preise beibehält und die MwSt-Senkung an die Kunden weiterreicht.

Mit Klick auf „Änderungen jetzt durchführen“, werden die Artikelpreise angepasst.

ACHTUNG: Es werden KEINE Geschäftsobjekte geändert. Bei der Rechnungserstellung ist manuell darauf zu achten, ob das Leistungsdatum vor oder nach dem Stichtag liegt.

Am 01.01.2021 macht man das Ganze dann wieder umgekehrt, aber vielleicht haben wir bis dahin auch das neue Steuer-Modul umgesetzt, so dass man einfach vorher schon eintragen kann, ab wann die neuen Steuersätze gelten… Dann wird auch die automatische Berechnung in den Geschäftsobjekten zum Stichtag umgesetzt.